Freispruch in Innsbruck!?

freispruchNeulich in Innsbruck. Ein Strafprozess, wieder einmal nach dem Artikel 3g des sog. „NS-Verbotsgesetzes“. Dem Angeklagten Manuel S. (Osttirol, 24 Jahre) wurde Verbreitung von NS-Gedankengut vorgeworfen, Verteidiger war Mag. Dr. Mauhart (Linz). Die Geschworenen lauschten dem Prozess und es gab ein eindeutiges Urteil, 7:1 und 6:2 FREISPRUCH!

Unvorstellbar, nun hat man nach dem 2.Weltkrieg so einen schönen Paragrafen von den Sowjets in die Hand bekommen, mit dem alle Oppositionellen und mündige Bürger perfekt mundtot gemacht werden können. Begehrt doch mal einer auf, wird er erst kriminalisiert und dann mittels des Verbotsgesetzes einfach weggesperrt.

Nun gibt es aber einen kleinen Schönheitsfleck, die Richter können nicht einfach wegsperren, sondern die Geschworenen (also das Volk) entscheiden. Durch solch eine Frechheit, einen Freispruch im Sinne des Volkes, lässt sich aber das System - hier in Gestalt eines Richtersenates - aber nicht umgehen. Also wird das Gerichtsverfahren wiederholt, mit der Hoffnung nun endlich das „richtige Ergebnis“ zu bekommen.

„Aussetzung des Wahrspruches“ (§ 334 der Strafprozessordnung) wird das im Juristendeutsch genannt. Es bedeutet, der Oberste Gerichtshof bestimmt ein anderes Geschworenengericht, der Prozess wird wiederholt – entscheidet dann das zweite Geschworenengericht so wie das erste, gibt es keine weitere Aussetzung (§ 334 Abs. 4 StPO) mehr.

Um nun vollständig von der Demokratie in eine Diktatur zu wechseln, bräuchte es noch die Abschaffung der Geschworenen um die bösen Verbrecher (also alle Andersdenkenden) wegzusperren. Doch auch diese Gesetzesnovelle wird noch kommen. Wetten?

Robert Faller, für die Initiative Stop3g www.stop3g.at