Chef des Wiener Akademikerbundes fordert die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes!
Die Wiener Landesorganisation des ÖVP nahen Akademikerbundes, forderte in einem Brief aus dem vergangenen Jahr, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes, da es eindeutig gegen das Recht auf friedliche weltanschauliche und politische Meinungsäußerung verstößt und eine demokratiewidrige Bevormundung der Bürger bedeutet.
In Österreich darf jeder seine Meinung sagen: EIN MAL!
Die sog. „ÖVP“ reagierte sofort und gewohnt nervös mit der politischen Exekution. Schließlich darf man in dieser Partei keine eigene Meinung haben und schon gar nicht für Meinungsfreiheit eintreten. Die Partei, deren Wurzeln im Austrofaschismus begründet liegen, hält naturgemäß nicht viel von Meinungsfreiheit.
Sonst könnte ja der nächste Konservative auf die Idee kommen, die Partei zu fragen welchen Werten sie sich noch verpflichtet fühlt. Sieht man sich Themenbereiche wie Bauersterben, Homoehe und Familienzerstörung an, spielt die sich immer mehr verkleinernde ehemalige Volkspartei eine tragende Rolle.
Wie lange noch?
Wie lange sich solche Parteien noch hinter dem Verbotsgesetz verstecken können ist allerdings ungewiss, denn immer mehr Stimmen wollen auch in Österreich Menschenrechte wie Meinungs-, Presse-, Wahl- und Versammlungsfreiheit. Irgendwann muss der Meinungsterror eine Ende haben und die Österreicher und Österreicherinnen wieder ihre freie Meinung sagen dürfen - und das öfter als einmal!
Robert Faller
für Stop3g
www.stop3g.at
NEUES VIDEO
Karl Horst Halbwachs spricht über die Endphase des jetzigen, kapitalistischen Systems und der daraus entstehenden Not unserer Eliten. In gewohnt klaren Worten erklärt er nicht nur, sondern fragt auch gezielt nach den Schuldigen.
Mit dem Rücken zur Wand
NVP den Kinderschuhen entstiegen!
Den Kinderschuhen entstiegen aber lange noch nicht Erwachsen, so könnte man die NVP selbstkritisch betrachten.
Vor nunmehr drei Jahren (2007-2010) haben wir uns selbst die Aufgabe gestellt, durch die politische Tat etwas zu bewegen. Demonstrationen, Mahnwachen, Schulungen, Spendensammlungen, Flugblätter verteilen, Eselsaktionen, Wahlkämpfe, Paintball, Infotische, Wanderungen, Schulungen, Treffen, Vorträge… es wurde schon einiges geleistet. Noch ist jedoch keine Zeit und auch kein Grund (nach erst drei Jahren) in die Vergangenheit zu blicken.
Doch intern haben wir das in den letzten Monaten getan und es uns auch für die kommenden Wochen zur Aufgabe gemacht. Denn nur mit der aktiven Auseinandersetzung der eigenen Vergangenheit, den Höhen und Tiefen, den vielen kleinen richtigen und auch falschen Entscheidungen und Aktionen, können wir die Partei so gestalten, wie wir sie haben wollen und eigentlich immer haben wollten.
Dazu werden in den kommenden Tagen und Wochen einige tief greifende, einige scheinbar oberflächliche Veränderungen vollzogen. U.a. in folgenden Bereichen:
Vorstand und Arbeitsgruppen
Die Arbeit wird (durch immer mehr Mitglieder und Aktionen) immer mehr. Das bedeutet, wir müssen mehr Dinge in kürzerer Zeit schultern. Das wird dadurch möglich, dass wir einerseits den Bundesvorstand verkleinern um schnellere Entscheidungen möglich zu machen. Andererseits werden wir Arbeit an externe und regionale Arbeitsgruppen weitergeben um so, den verkleinerten Vorstand zu entlasten.
Themen und Programm
Unsere Themen bleiben unverändert. Gründungsanlass war vor allem, dass wir die Probleme unseres Landes erkannt und dazu passende Antworten erarbeitet haben. Also genau das tun, was den etablierten Parteien fehlt. Denn ein Problem zu sehen und es richtig zu erkennen, sind zwei verschiedene Dinge. Wir haben sie erkannt und die Lösungen erarbeitet und werden diese in Zukunft noch konkreter und umfassender in unseren Kernthemen und Programmen darstellen. Es wird also keine Themenkorrektur, sondern einzig eine genauere Schilderung unseres politischen Wollens.
Mitglieder und Verwaltung
Mitglied zu werden war in der Vergangenheit etwas kompliziert. Was vor allem mit den recht komplexen internen Abläufen zu tun hatte. Dies muss sich ändern. Auch Problematisch ist, dass es „nur“ Parteimitglieder - also keine Unterscheidung zwischen einem Unterstützer und einem Aktivisten - gibt. Auch das soll sich in Zukunft ändern.
Erscheinungsbild und Wortwahl
Noch mitten in Diskussion befinden sich auch mögliche Änderungen in unserer bildlichen Außendarstellung (Farbe, Logo usw.), was sich allerdings in den kommenden Monaten wohl nur geringfügig ändern kann und wird. Bei der Wortwahl werden wir unseren klaren Inhalt mehr in den Mittelpunkt stellen und weitere Polemik aus der täglichen Diskussion nehmen, wie wir das auch schon in der Vergangenheit vielerorts machten. Schließlich geht es um eine Veränderung in unserem Land und diese kann wohl nur mit sachlichen Argumenten angesteuert werden.
Zusammenarbeit und Abgrenzung
Wir werden in Zukunft noch mehr wert auf Zusammenarbeit mit allen politisch Tätigen und weniger die Abgrenzung von anderen Gruppen, aber auch Parteien legen. Abgrenzung findet durch unsere politische Tat, nicht durch Distanzierung oder Verächtlichmachung des politischen Mitbewerbers statt, so war es immer von uns gedacht und daran werden wir auch weiter arbeiten. Veränderung ist nur gemeinsam möglich. Auch wenn klar sein muss, dass wir zu diesem Zweck unsere Ansichten und Ziele in keiner Form verändern werden.
Vieles - wie die Islamisierung Europas - braucht auch ein koordinierteres Vorgehen über die Staatsgrenzen Österreichs hinaus. Auch dafür müssen Lösungen gefunden werden.
An diesem Wochenende findet das erste Bundesvorstandestreffen statt, an dem diesbezüglich genauere Veränderungen beschlossen werden. Sobald im Bundesvorstand konkrete Schritte gesetzt werden, veröffentlichen wir die genaueren Ergebnisse schrittweise in allen fünf Bereichen auf unserer Internetseite.
- Der NVP Bundesvorstand -
Worum geht´s uns beim Verbotsgesetz und was wollen wir wirklich?
Uns geht es nicht darum, das NS-Verbotsgesetz generell abzuschaffen und so die Gründung von NSDAP, SS oder SA wieder zu ermöglichen. Die Artikel, die das Verbot der NSDAP und ihrer Verbände betreffen sollen bleiben bzw. ein Verbot der NSDAP soll auch unserer Meinung nach weiter aufrecht bleiben.
Es geht um den Artikel 3 und hier vor allem um den Artikel 3g der so nicht bleiben darf, weil er nicht nur der Meinungsfreiheit sondern auch anderen Menschenrechten, ja der Demokratie an sich, widerspricht. Hier der Artikel 3g im Original:
§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Um zur wahren Aussage des Gesetzes zu kommen muss man es „entwirren“, also das eigentlich bedeutende herausarbeiten. Dafür setzen wir im ersten Schritt das in Klammer was für den Artikel eigentlich nichts aussagt, weil es sich auf andere Artikel beruft oder nur den Strafrahmen genauer definiert:
§ 3 g. Wer sich (auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, (sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist), mit Freiheitsstrafe von einem (bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung) bis zu 20 Jahren bestraft.
Zusammengefasst sagt der Artikel also „Wer sich im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.“ Wobei der Begriff „im nationalsozialistischen Sinn“ dermaßen undefiniert ist, dass damit fast alles gemeint werden kann und er so juristisch ungreifbar ist, also weggelassen werden kann:
§ 3 g. Wer sich (auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, (sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist), mit Freiheitsstrafe von einem (bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung) bis zu 20 Jahren bestraft.
Somit sagt das rechtlich relevante und der Sinn des Gesetzes: „Wer sich betätigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.“ Somit ist praktisch jede politische Betätigung strafbar bzw. kann von den Behörden als Wiederbetätigung ausgelegt werden und so die politische Betätigung (Wahlen, Versammlungen, Kundgebungen usw.) untersagt werden.
In Verbindung mit anderen „bedenklichen“ Gesetzen und Richtlinien wie der Zusammensetzung unserer Wahlbehörden, die sogar von der UNESCO kritisiert wurde (auf die Kritik wurde von unserer Regierung nicht reagiert) und unseres Versammlungsrechtes können die in der Verfassung verankerten Menschenrechte wie freie Wahlen und auch Versammlungsfreiheit völlig ausgehebelt werden.
3g = Keine freien Wahlen in Österreich!
In Österreich gibt es keine freien Wahlen, denn die sich aus Funktionären von SPÖ und ÖVP zusammensetzenden Wahlbehörden können mit Hilfe des Verbotsgesetzes unliebsame oppositionelle Gruppen von der Wahl ausschließen, was zuletzt 2009 mehrfach passiert ist. Die wahlwerbenden Gruppen müssen gegen kein weiteres Gesetz verstoßen oder sich Wiederbetätigt haben, da alleine das antreten schon als Wiederbetätigung nach Artikel 3g ausgelegt und so JEDE Partei von der Wahl ausgeschlossen werden kann. Keine freien Wahlen bedeutet aber auch keine Demokratie. Also DEMOKRATIE oder VERBOTSGESETZ § 3g!
3g = Keine Versammlungsfreiheit in Österreich!
Versammlungsfreiheit ist ein in der Verfassung und dem Versammlungsrecht verankertes Menschenrecht. Jedoch kann jede Behörde ohne Gerichtsbeschluss, nach eigener Einschätzung eine Versammlung verbieten. Das Versammlungsgesetz ist so formuliert, das ein gerichtlicher Einspruch (wie in anderen Ländern z.b. der BRD durchaus üblich) gegen ein behördliches Verbot, vor dem Veranstaltungstermin nicht möglich ist.
Jede Veranstaltung kann ebenfalls nicht nur durch die schwammige Formulierung des Gesetzes verbotet werden, sondern eben letztlich auch durch den Artikel 3g des Verbotsgesetzes. Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind allerdings unveräußerbare Grundpfeiler der Menschenrechte und der Demokratie. Also MESCHENRECHTE oder VERBOTSGESETZ § 3g!
Wir fordern somit von den Verantwortlichen eine Entscheidung: Entweder Beibehaltung des Verbotsgesetzes § 3g oder Demokratie und Menschrechte. Beides ist nicht möglich und mit diesem kurzen und von jedem Juristen nachvollziehbaren Artikel ist es auch jedem Entscheidungsträger klar, also gibt’s keine Ausreden mehr!
ENTSCHEIDET JETZT!!!
für den Vorstand, Robert Faller
SPÖ und Grüne nun auf den Fersen der Kommunisten
Die Kommunisten fordern schon lange ein Verbot der NVP und anderer oppositioneller Kräfte und stellen sich somit klar gegen Demokratie und politische Vielfalt. Für die politische Einfalt setzt sich nun auch Landesrat Josef Ackerl ein, der auch vor Lügen nicht zurückschreckt, um seinen austromarxistischen Zielen eines Staates ohne Widersacher zum Durchbruch zu verhelfen.
Er behauptet in einer bezahlten Presseaussendung über die „APA“: „Es kann nicht sein, dass ein Höchstgericht NS-Wiederbetätigung vorliegen sieht, aber die für die Strafverfolgung zuständigen Behörden nie zu Ergebnissen kommen!“
Natürlich weisen wir solch unverfrorene Lügen in aller Schärfe zurück. Weder ist die NVP eine „demokratiefeindliche“ Gruppe, noch hat je ein Höchstgericht „NS-Wiederbetätigung“ festgestellt. Ganz im Gegenteil: Bisherige Verfahren, ob nun bei Höchstgerichten oder bei Staatsanwaltschaften, wurden immer eingestellt.
Wir fordern von Herrn Landesrat Ackerl eine sofortige Klarstellung oder die Vorlage eines Gerichtsurteils, das „NS-Wiederbetätigung“ bei der NVP bestätigt wie er es in seiner Aussendung behauptet. Sonst sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte gegen Herrn Ackerl einzuleiten.
Für den NVP - Vorstand
Robert Faller
Presseaussendung der SPÖ
Unreflektierter Beitrag von „Life Radio“
Historiker für Abschaffung des Verbotsgesetzes
Während die Strache-FPÖ sich weiter dreht und wendet und wieder einmal keine klare Linie verfolgt, spricht sich der renommierte Historiker Lothar Höbelt von der Universität Wien klar gegen das Verbotsgesetz aus: “Jeder, der sich als liberal einstuft, weist darauf hin, dass das Verbotsgesetz in einer Demokratie systemwidrig ist, weil es der Meinungsfreiheit widerspricht.” Höbelt bezeichnete, das uns nach dem letzten Krieg, von den Alliierten (vor allem den Sowjets) aufgezwungene Gesetz als „ein Ärgernis“.
In Wahrheit ist das Gesetz jedoch mehr als nur ein Ärgernis.
Um was es wirklich geht: (Auszug aus dem “Stop3g-Aufzug”)
§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Wer sich (…) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird (…) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.
Die Frage ist, was denn im “nationalsozialistischen Sinn” betätigt bedeutet. Jeder Jurist wird diesen Paragraphen sofort als Gummiparagraphen enttarnen, mit dem man praktisch jeden, wegen praktisch allem verurteilen könnte. (Schließlich war es auch im nationalsozialistischem Sinn das Autobahnen und Krankenhäuser gebaut werden oder das Frauen Nachwuchs bekommen…)
In Österreich sind schon Künstler, Historiker, Musiker, aber vor allem Jugendliche diesem Gesetz zum Opfer gefallen. In Osttirol haben zwei Jugendliche Selbstmord begangen, aus reiner Angst vor der Strafandrohung (also noch vor einer allfälligen Verurteilung).
Menschen aus allen politischen Lagern und allen gesellschaftlichen Schichten haben sich schon gegen dieses Gesetz ausgesprochen, doch die mutlosen, politisch Korrekten dieses Landes trauen sich nicht über ihren Schatten zu springen und zumindest die umstrittenen Stellen zu streichen und somit das Unrecht zu stoppen.
Wann passiert da endlich was???
Robert Faller
Quelle/Artikel: http://www.stop3g.at/?p=154
NVP Vorstand unterschreibt für Barbara Rosenkranz
Worten, Taten folgen lassen!
Dafür ist die NVP bekannt und deshalb rufen wir nicht nur zur Unterstützung auf, sondern gehen auch gleich mit gutem Beispiel voran:
Unterstützungserklärungen von Christian Hayer, Robert Faller, Stephan Ruprechtsberger und Karl Horst Halbwachs (folgt in Kürze) (stellvertretend für den gesamten Vorstand)
Unterschreiben auch sie für Rosenkranz, um eine österreichische Bundespräsidentin zu ermöglichen - hier die Anleitung und die Unterstützungserklärung direkt zum runterladen:
ANLEITUNG zur Unterstützungserklärung
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG zum downladen
Barbara Rosenkranz soll Präsidentin werden
Die rechtsliberale FPÖ schickt eine Nationalistin und entschiedene Gegnerin des „NS-Verbotsgesetzes“ ins Rennen um das Bundespräsidentenamt. Zugegeben der Bundespräsident hat in Österreich nicht soviel zu sagen wie in anderen Ländern und die NVP gibt traditionell keine Wahlempfehlung für Systemparteien ab, aber hier haben wir uns entschieden eine Ausnahme zu machen.
Schließlich geht es hier um ein überparteiliches Amt und die Kandidatin wird wohl nach einer erfolgreichen Wahl ihre Parteimitgliedschaft ruhend stellen oder aus der FPÖ austreten, wie das auch ihre Vorgänger richtigerweise getan haben.
Abgesehen davon rechnen wir Frau Rosenkranz hoch an das sie sich, dem Mainstream trotzend, weder von ihrem Mann distanzierte, noch ihre Meinung im Bezug auf das Verbotsgesetz änderte und somit voll auf NVP-Linie ist. Wir fordern schon seit unserer Gründung eine Aufhebung dieses menschenverachtenden Gesetzes und haben dazu auch die Initiative „Stop3g“ gegründet.
für den Vorstand,
Robert Faller
Bundesgeneralsekretär
Vorbereitung für Iran Angriff? Israel verteilt Gasmasken an die Bevölkerung
Nachfolgender Bericht ist auf der russischen Nachrichtenseite RIA Novosti erschienen. Ähnliche Vorgänge waren in Israel stets vor Angriffen (Beispielsweise vor dem letzten Angriff der USA auf den Irak!) auf benachbarte Staaten zu beobachten. Ein Schelm wer böses dabei denkt…..
TEL AVIV, 01. März (RIA Novosti). Zum Schutz vor chemischen und biologischen Waffen hat Israel mit der Verteilung neuer Gasmasken an die Bevölkerung begonnen.
Die Behörden bezeichneten diese Aktion als “technisch” und beteuerten, es gäbe hier keinen politischen Hintergrund und keine Kriegsgefahr.
Gasmasken sollen insgesamt an sieben Millionen israelischer Bürger ausgegeben werden. Mit der Aufgabe wurde die israelische Post betraut. Die Versorgung mit Schutzmasken beginne in der Stadt Or Jehuda.
Alle israelischen Bürger hatten auch früher Gasmasken. Sie wurden aber nach der Irak-Kampagne 2003 eingesammelt. Während der Kampfhandlungen befürchtete Israel Angriffe mit nicht konventionellen Waffen und ließ seine Bevölkerung die Schutzmasken auspacken. Die geöffneten Masken sollten danach durch neue ersetzt werden.
(Meldung übernommen von “NID-Info“)
























